Softwarekauf

Bei diesem Modell erwerben Sie eine dauerhafte Lizenz zur Nutzung der Software. Der Kauf unterliegt den Allgemeinen Lizenzbedingungen, die sich am Rahmen des BGB orientieren und die notwendigen Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer präzisieren. Ergänzend dazu wird ein Support- & Updateservice (S&U-Pflegevereinbarung, kurz S&U) vereinbart.

Softwareleasing

Leasing entspricht rechtlich einem Ratenkauf über einen Finanzierungsvertrag. Dabei erhalten Sie das Nutzungsrecht an der Software. Nach Ablauf der Leasingperiode kann die Lizenz entweder zurückgegeben oder gegen eine vereinbarte Restzahlung dauerhaft übernommen werden. Mit dem Ende der Leasinglaufzeit enden auch unsere Verpflichtungen hinsichtlich Wartung, Pflege und Support. Optional kann ein anschließender Support- und Updateservice vereinbart werden.

Sie haben die Möglichkeit, die Finanzierung über Ihre Hausbank oder ein Leasingunternehmen Ihrer Wahl abzuwickeln. Alternativ bieten wir eine Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Anbieter an, der individuelle Modelle für Softwaredienstleister entwickelt – inklusive kalkulierter Dienstleistungsanteile. Sprechen Sie uns bei Interesse gerne an.

On-Premises-Modell

Beim On-Premises-Modell erwerben Sie eine zeitlich befristete Dienstleistung, die die Nutzung der Software umfasst. Die Software wird mietähnlich zu vereinbarten Konditionen und im benötigten Umfang bereitgestellt.

Die Software wird „on-premises“ auf einem Server in Ihrem Unternehmen oder bei einem von Ihnen beauftragten Dienstleister gehostet. Die Serverstruktur wird vom Kunden bereitgestellt und im Rahmen des Support- & Updateservices von uns betreut.

Die Gewährleistung gilt für die vereinbarte Grundlaufzeit (36, 48 oder 60 Monate). Innerhalb dieser Zeit sind wir verantwortlich für die Behebung von Softwaremängeln sowie für Weiterentwicklungen. Eine Verlängerung der Laufzeit ist möglich und wird in der Regel angestrebt. Die Konditionen werden zum Ende der Laufzeit neu verhandelt.

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